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Eine Überführung der/des Verstorbenen kommt dann zu tragen, wenn der Todesfall außerhalb der Gemeinde/Stadt eintritt, in der die/der Verstorbene beigesetzt werden soll. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir leiten alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege und übernehmen für Sie die notwendigen Behördenwege.
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